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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Warenverkauf

Stand: August 2026

Präambel

Vertragspartei ist die Firma Pfefferl Industrietechnik GmbH & Co. KG, Plattlinger Str. 73, 94527 Aholming, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Deggendorf unter HRA 3254, persönlich haftende Gesellschafterin: Pfefferl Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Deggendorf unter HRB 5267, vertreten durch die Geschäftsführung (im Folgenden „wir“ bzw. „unser Haus“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“).

1. Allgemeines

1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Individuelle Vertragsabreden zwischen uns und dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie binnen zehn Werktagen (Mo – Sa) bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie in Textform bestätigen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für Folgeaufträge, die wir nur zu diesen Bedingungen abschließen.

2. Lieferung

2.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Sendung unser Haus verlassen hat bzw. an die zum Transport beauftragten Personen übergeben wird. Gleiches gilt nach Mitteilung der Versandbereitschaft, wenn die Ware auf Wunsch des Kunden nicht unverzüglich zur Versendung kommt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen.

2.2 Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

2.3 Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn der Termin als Festtermin schriftlich bestätigt wird. Sonstige Termine sind unverbindlich. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist bzw. eines Festtermins ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

2.4 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Mengenabweichungen von 10 % berechtigen nicht zur Zurückweisung der Ware.

3. Berechnung

3.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Geschäft, ohne Verpackung.

3.2 Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten. Erfolgt die Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss, gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis.

3.3 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

3.4 Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden zugunsten oder zu Lasten des Kunden an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze angepasst. Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss und führt dies zu einer wesentlichen Erhöhung der Fracht- und Nebengebühren, ist der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Erhöhung zum Rücktritt hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge berechtigt; im Übrigen steht dem Kunden insoweit kein Rücktrittsrecht zu.

4. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt – als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht, soweit nicht Ziff. 8 etwas anderes bestimmt.

5. Zahlung

5.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug acht Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.

5.2 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung in Textform; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden.

5.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, berechnet.

5.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben gegenseitigen Vertragsverhältnis beruht.

6. Versand

6.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.

6.2 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Kunden.

7. Gewährleistung

7.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

7.2 Der Kunde hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

7.3 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – in Textform unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

7.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Schlägt die Mängelbeseitigung durch unser Haus fehl, sind wir dazu nicht bereit oder in der Lage, oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, richten sich nach Ziff. 8. Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

7.5 Soweit wir in unserem Hause aus vom Kunden beigestellten Waren (d. h. vom Kunden geliefert oder auf Weisung des Kunden von uns besorgt) ein neues Werk herstellen, richtet sich unsere Haftung nach Ziff. 8.

7.6 Für die Druckfestigkeit unserer Schlauchleitungen haften wir im Rahmen der üblichen Druckprüfungen des Herstellers. Weitergehende Anforderungen oder Druckfestigkeitsprüfungen in unserem Hause erfolgen nur aufgrund eines gesonderten Auftrages und müssen von uns schriftlich bestätigt werden.

7.7 Wir leisten Gewährleistung für die Dauer von sechs Monaten ab Übergabe. Die Gewährleistungsfrist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), gilt stattdessen die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren.

8. Haftung

8.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3 Im Übrigen ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

9.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

9.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Der Kunde ist berechtigt, diese Forderungen im Wege des echten Factorings an einen Factor zu veräußern und abzutreten; die Abtretung im Wege des unechten oder stillen Factorings ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen.

9.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich in Textform mitzuteilen.

9.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

9.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

9.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9.8 Sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt oder zusammengestellt werden, unterliegen unserem Urheberrecht und bleiben unser Eigentum.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Sitz unserer Firma.

10.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung der Sitz unserer Firma. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

10.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.4 Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung unter Beachtung des dispositiven Rechts am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.